Schulsanitätsdienst
Der Schulsanitätsdienst der Jakob-Mankel-Schule hat die Aufgabe, während den Schulzeiten als Ersthelfer immer in Bereitschaft für eventuell auftretende Krankheiten oder Notfälle zu sein.
Dies wird durch Anwesenheit von mindestens 2 Sanitätern in jeder großen Pause und bei Schulveranstaltungen (insbesondere Sportfeste, Sportturniere) gewährleistet. In der Pause sind die Sanitäter auf einem allgemein bekannten Platz mit einer Armbinde gut zu finden. Im Falle eines Notfalls außerhalb der Pausenzeiten wird per Durchsage ein Sanitäter angefordert. Ein Einsatzplan verteilt die Sanitäter auf jeden Tag in der Woche, damit jeder weiß wann er Pausenaufsicht hat und ob er im Notfall der Durchsage folgen muss.
Der Sanitätsdienst gewährleistet:
• Hilfe und Betreuung von akut erkrankten Schülern
• Hilfe und Behandlung von verletzten Schülern
Um dies zu erfüllen hat der Sanitätsdienst einen voll ausgestatteten Sanitätsraum mit:


• Liege
• Verbandsmaterial jeglicher Art (Wundschnellverbände und auch Brandwunden-Kompressen)
• Pinzette und Scheren
• 2 Krankentragen
• Decken und Wärmflasche
• Zahnerhaltungsboxen
• Blutdruckmessgerät (elektronisch und manuell)
• Gefrierfach mit Kältekompressen und Eis
• Waschbecken und Spiegel
• Desinfektionsmittel
• Telefon zum Verständigen des Notdienstes
• Lehrbücher
• Einen zweiten Sanitätsraum in der Sporthalle (ähnliche Ausstattung) und Verbandskästen in jedem NW und Handwerksraum.
Besatzung und Ausbildung
Momentan besteht der freiwillige Sanitätsdienst aus ca. 15 Schüler und Schülerinnen, von denen jeder einen verpflichtenden „Erste-Hilfe-Lehrgang Schulsanitätsdienst“ über 16 Stunden erfolgreich bestandenen hat.
Ziel dieses, vom DRK geleiteten, Lehrgangs ist es verlässliches Wissen zum Umgang mit Notsituationen zu erhalten und Risiken und Hilfsmöglichkeiten praktisch einschätzen zu können. Durch üben an angemessenen Fallbeispielen werden den Schülerinnen und Schülern eventuelle Ängste genommen um im richtigen Moment eigenverantwortlich und kontrolliert zu handeln. Die einzige Voraussetzung ist ein Mindestalter von 14 Jahren.