Vereinsmitgliedschaft - Beitrittserklärung
Mitglied des Vereins können nach § 3 (1) der Vereinssatzung alle Eltern und Freunde der Schule sowie alle Vereine, Körperschaften und rechtsfähige Stiftungen, die die Arbeit der Schule unterstützen wollen, werden. Der Mitgliedsbeitrag kann selbst bestimmt werden. Ab einem Jahresbeitrag von 1 Euro können Sie Mitglied werden.
Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU- Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.